Trägerverein

Trägerverein der Georgschule Dortmund e.V.

 

Der Trägerverein verantwortet die rechtlichen und wirtschaftlichen Belange der Schule. Seine Mitglieder setzen sich aus Kollegium und Eltern zusammen. Die Lehrerinnen und Lehrer werden mit ihrer Anstellung Mitglied, Eltern auf Antrag aufgenommen.

Die Mitgliederversammlung tagt einmal jährlich. Der Vorstand ist durch Eltern und Mitarbeiter der Schule besetzt, wobei satzungsgemäß die Eltern eine Mehrheit haben müssen. Die Satzung des Vereins regelt auch, in welcher Form die Aufgaben auf die einzelnen Gremien verteilt werden.

 

Der Trägerverein als Säule der Selbstverwaltung

 

Die Georgschule ist als Förderschule in eigener Trägerschaft – mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und Lernen- staatlich anerkannt. Als Freie Waldorfschule für Erziehungshilfe arbeitet sie auf Grundlage der von Rudolf Steiner entwickelten Pädagogik und Heilpädagogik und bietet damit eine Stütze auf dem Weg zur „Menschwerdung des Menschen“.

Ebenso auf einem Grundgedanken Rudolf Steiners beruht die freie Trägerschaft. Im Geistesleben soll das Prinzip der Freiheit herrschen, die Einrichtungen im Bildungsbereich werden demnach nicht von einer übergeordneten Behörde geleitet. Hieraus leitet sich das Prinzip der Selbstverwaltung ab: Alle an der Einrichtung Beteiligten sollen an der Gestaltung und Verwaltung mitwirken.

 

Aus diesem Grund ist die Schule in zwei eingetragenen Vereinen organisiert. In seiner Funktion ist der Trägerverein rechtlicher Träger und Betreiber der Schule und Vertragspartner gegenüber anderen Einrichtungen, Behörden usw. Zur Wahrnehmung der Aufgaben hat er die Geschäftsführung eingesetzt.

 

 

Hier finden Sie den Antrag zu Trägerverein: 

Antrag_Trägerverein_PDF

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